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Qualifizierungschancengesetz

Qualifizierungschancengesetz


Staatlich geförderte Weiterbildungsangebote der DAA für Arbeitnehmer/-innen
Warum gibt es ein Qualifizierungschancengesetz?


Die Digitalisierung und der demografische Wandel beschleunigen die Veränderungen am Arbeitsmarkt und führen zu steigendem Qualifikationsbedarf bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Mit dem Qualifizierungschancengesetz reagiert die Bundesregierung auf diesen Bedarf und baut die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte aus. Im Fokus stehen Erweiterungsqualifizierungen, die Kenntnisse und Kompetenzen der Beschäftigten erneuern und erweitern. Ziel ist die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen, die vor dem Hintergrund der Digitalisierung nur durch neue Qualifizierungsprofile erhalten werden können.

Was bietet Ihnen die DAA?


Die Deutsche Angestellten-Akademie bietet Ihnen als eines der deutschlandweit größten Unternehmen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung ein umfangreiches Portfolio an Kursen. Die Kursinhalte sind individuell auf Ihre Bedürfnisse anpassbar und werden den Ansprüchen von Digitalisierung und Industrie 4.0 gerecht. Kaufmännische Anwendersoftware wie SAP ®, DATEV oder Lexware, Microsoft Office oder CAD sind für uns Themen, hinter denen nicht nur der Name, sondern ein zertifiziertes Schulungsprogramm steht. Parallel dazu haben wir für Sie fast alles im Angebot, was künftig in der Berufswelt benötigt wird.

Was Sie von uns vor Ihrer Weiterbildung erwarten können, ist:

  • eine umfangreiche Beratung zu den Bedingungen des Förderprogramms,
  • Unterstützung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und letztendlich
  • die passgenaue Planung und Durchführung Ihrer Qualifizierung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange Ihres Unternehmens.

Wie profitieren Unternehmen von dieser Förderung?

Unternehmen werden finanziell darin unterstützt, die Kompetenzen ihrer Mitarbeiter*innen durch Weiterbildungen an die Anforderungen von Digitalisierung und Industrie 4.0 anzupassen. Gefördert wird die Aktualisierung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die über die Anforderungen des jeweils bisherigen Berufsfeldes hinausgehen und so zu einer langfristigen Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Förderung beantragen?


Grundsätzlich kann die Weiterbildungsförderung von allen in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beantragt werden, wenn:

  • Ihre beruflichen Tätigkeiten durch neue Technologien ersetzt werden können,
  • die Tätigkeit in sonstiger Weise vom Strukturwandel bedroht wird oder
  • eine Weiterbildung in einem Engpassberuf angestrebt wird.

Wie wird meine Weiterbildung gefördert?


Gefördert werden ausschließlich Weiterbildungen, die von einem zertifizierten Bildungsunternehmen, wie z. B. der DAA, in und außerhalb Ihres Unternehmens durchgeführt werden. Das Stundenvolumen beträgt dabei mehr als 160 Stunden. Eine zeitliche Aufteilung der Gesamtstundenanzahl ist möglich.

Welche Kosten werden meinem Unternehmen erstattet?


Zunächst einmal werden die Lehrgangskosten gefördert bzw. zu 100% erstattet. In welchem Maß Ihr Unternehmen von der Förderung profitieren kann, hängt von der Betriebsgröße und Ihrem Qualifizierungsstand ab.
Voll förderfähig sind:

  • ältere und schwerbehinderte Beschäftigte in kleinen, mittelständigen Unternehmen (KMU),
  • gering qualifizierte Beschäftige, wenn die Weiterbildung zu einem Berufsabschluss führt,
  • Beschäftigte in Kleinstunternehmen

Beschäftigte in KMU ab 10 - 249 Beschäftigte erhalten eine Förderung von 50%.

Beschäftigte in größeren Unternehmen (250 - 2.499 Beschäftigte) erhalten eine Förderung bis zu 25%.

Mitarbeiter*innen in Großunternehmen (ab 2.500 Beschäftigte) erhalten bis zu 20% der Lehrgangskosten erstattet.

Neben den Lehrgangskosten werden auch Lohnzuschüsse für den Arbeitsausfall der Weiterbildungsteilnehmenden gewährt. Auch hier richtet sich die Höhe an der Betriebsgröße Ihres Unternehmens aus.

  • Kleinstbetriebe: bis zu 75%
  • KMU: bis zu 50%
  • größere Betriebe: bis zu 25%
  • Gering qualifizierte Beschäftige, wenn die Weiterbildung zu einem Berufsabschluss führt, bis zu 100%

Qualifizierungschancengesetz


Wohin kann ich mich wenden?

Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info.mannheim[at]daa.de

Wir beraten Sie gern.

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