Auffrischungskurse
Betreuungskräfte
§ 4 Abs. 4 Richtlinien nach § 53 b SGB XI
Ziele
Die zweitägige Weiterbildung erfüllt die Richtlinie des § 53 b SGB XI, nach der die als zusätzliche Betreuungskräfte eingestellten Mitarbeiter mindestens einmal jährlich eine zweitägige Weiterbildung durchführen müssen.
Die Weiterbildung aktualisiert das in der Grundqualifikation vermittelte Wissen. Darüber hinaus wird die bisherige berufliche Praxis reflektiert.
Zielgruppe
Teilnehmen können alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Pflegeeinrichtungen, welche die Qualifikation als zusätzliche Betreuungskraft gem. § 53 b SGB XI besitzen und die jährliche Auffrischung gem. Verordnung benötigen sowie interessierte Pflegefachkräfte.
Auffrischungskurse 2024: auf Anfrage
Des Weiteren bieten wir Ihnen Auffrischungkurse gerne als Inhouse-Seminare an. Bei Interesse kontaktieren Sie uns: info.mannheim@daa.de
Mindestteilnehmerzahl: 5
Abschluss: DAA-Zertifikat
Kosten: € 180,00 pro Teilnehmer/-in
Gerne stellen wir Ihnen auch ein individuelles Programm für Ihr Haus und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammen und führen die Schulungen auch nach Ihren Wünschen bei Ihnen im Haus durch.