Verkäufer/in (IHK)
in Voll- und Teilzeit
Will ich das werden?
Sie haben Freude am Umgang mit Menschen? Sie fühlen sich wohl, wenn sie Kunden beraten können und sie Kunden bei der Kaufentscheidung unterstützen können? Der Verkauf von Waren liegt Ihnen? Dann sind Sie in diesem Berufsbild richtig. Als Verkäufer/in sind sie neben dem Verkauf auch für die Beratung zuständig. Weiterhin bedienen Sie die Kasse, führen Abrechnungen durch, achten auf die Lagerung von Waren und sorgen für eine ansprechende Präsentation.
Wer braucht mich?
Die Einsatzgebiete umfassen die gesamten Branchen des Einzelhandels, z. B. Modehäuser, Kaufhäuser, Supermärkte, Lebensmittelfachgeschäfte, Baumärkte, Tankstellen oder der Versandhandel. In bestimmten Städten können Sie auch im Ladenbereich von Flughäfen eingestellt werden.
Welche Aufgaben warten auf mich?
Verkäufer/innen haben je nach Betrieb oder Abteilung z. B. mit Bekleidung, Nahrungsmitteln oder Unterhaltungselektronik zu tun. Sie nehmen Warenlieferungen an, sortieren Waren, räumen sie in Regale ein und zeichnen Preise aus. Regelmäßig führen sie Qualitätskontrollen durch, prüfen den Lagerbestand und bestellen Waren nach. Ihre Hauptaufgabe besteht in Verkaufs- und Beratungsgesprächen mit Kunden. Beim Kassieren prüfen Verkäufer/innen die Echtheit der Geldscheine, achten auf die richtige Ausgabe des Wechselgeldes und wickeln Zahlungen bargeldlos mit Kredit- und Geldkarten ab. Darüber hinaus wirken sie bei der Planung und Umsetzung von werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen mit.
Kernqualifikationen
- Abrechnung
- Kassieren
- Kundenberatung und -betreuung
- Verkauf
- Auspacken
- Warenauszeichnung
Fachqualifikationen
- Lagerwirtschaft
- Regalbestückung
- Reklamationsbearbeitung
- Schaufenstergestaltung
- Sortimentsgestaltung
- Warenpflege
- Verkaufsförderung
- Warenannahme und Wareneingangskontrolle
- Warenpräsentation
- Werbung
Sind Vorkenntnisse erforderlich?
Wir empfehlen einen mittleren oder vergleichbaren Bildungsabschluss. Erfahrungen im Verkauf bzw. im Einzelhandel sind stets von Vorteil, aber nicht erforderlich. Beim Umgang mit Lebensmitteln benötigt man eine Belehrung und Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Eine körperliche Belastbarkeit sollte vorhanden sein, da Verkäufer*innen häufig stehen müssen. Auch sollte Geduld vorhanden sein, da manche Kunden durchaus schwierig zu beraten sein können.